23.10.2007 | "Wir nehmen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum VW-Gesetz zur Kenntnis. Der Gerichtshof hat lediglich einzelne Bestimmungen des Gesetzes moniert. Der Konzernbetriebsrat fordert die Bundesregierung und die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, das Gesetz europarechtskonform anzupassen", betonte VW-Konzernbetriebsratsvorsitzender Bernd Osterloh am heutigen Dienstag in Wolfsburg. Es würde kein Grund bestehen, dass Gesetz insgesamt in Frage zu stellen. (Pressemitteilung des VW-Betriebsrates|23.10.2007)