14.08.2008 | Der Konzernbetriebsrat von Volkswagen legte am 13. August 2008 Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29. April 2008 ein. Damit geht der Konzernbetriebsrat in der Auseinandersetzung mit dem VW-Großaktionär Porsche um eine angemessene Beteiligung der Belegschaften des VW-Konzerns in den Mitbestimmungsgremien der Porsche Automobil Holding SE in die nächste gerichtliche Instanz.