IG Metall SüdOstNiedersachsen
06.12.2010 | Das Arbeitsgericht hat die Rechtsauffassung von IG Metall und MAN-Betriebsrat in Salzgitter nach Auffassung der Arbeitnehmervertreter bestätigt. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat damit zum Erfolg geführt.